ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen der Make-up Artistin FRANZISKA ZILLMER und dem Auftraggeber. Die Make-up Artistin FRANZISKA ZILLMER ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
ALLGEMEIN
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit der Make-up Artistin zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Make-up Artistin und dem Auftraggeber zustande. Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Sonderregelungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Make-up Artistin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGS
Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Angebote können auch als Freitext im Email-Verkehr oder per WhatsApp erstellt werden.
Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom Kunden storniert werden. Die Make-up Artistin kann jedoch jederzeit, ohne Angabe von Gründen, von einem vereinbarten Vertrag zurücktreten. Der Vertrag beinhaltet die Stylinglocation, das Datum, die Uhrzeit sowie die Höhe des Honorars.
KOMMERZIELLE BUCHUNGEN
Die Make-up Artistin kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. reserviert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart.
Überstunden werden pro angefangener Stunde vergütet. Wenn nicht anders ausgemacht, beträgt der Stundensatz umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 20 Minuten wird in der Regel aus Kulanz nicht berechnet.
AUFTRAGSSTORNIERUNG UND AUSFALLHONORAR
Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass die Make-up Artistin dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.
Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100% – bis 3 Tage vor dem Termin
75% – 4 bis 7 Tage vor dem Termin
50% – 8 bis 14 Tage vor dem Termin
25% – ab 15 Tagen vor dem Termin
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mangelfrei und vertragsgemäß erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.
Die Make-up Artistin ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche der Make-up Artistin in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.
FREMD- UND NEBENKOSTEN
Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist die Make-up Artistin berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die von der Make-up Artistin nicht zu vertreten ist.
RESERVIERUNG
Eine Reservierung für die Tätigkeit der Make-up Artistin zu einem festgelegten Termin verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der reservierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Reservierung vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
VERWENDUNG VON BILD- UND VIDEOMATERIAL
Die Make-up Artistin ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Make-up Artistin einverstanden ist/sind.
BRAUTSTYLING
PROBETERMIN
Termine für die Probe finden ausschließlich nach persönlicher Vereinbarung und im Studio der Make-up Artistin statt.
Am Tag der Probe wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig, welche gleichzeitig das Honorar der Probe darstellt. Diese wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Der Restbetrag zuzüglich der Fahrtkosten wird zum Hochzeitstag fällig. Die Beträge können in bar oder nach Absprache mit der Make-up Artistin per Überweisung oder Kartenzahlung erfolgen.
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.
FAHRTKOSTEN
Die Fahrtkosten werden mit 0,50€ pro km zzgl. USt. berechnet.
Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.
AUFTRAGSSTORNIERUNG UND AUSFALLHONORAR
Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung für die Probe wird einbehalten.
Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
80% – 15 bis 30 Tage vor dem Hochzeitstermin
60% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 30 Tage vor dem Hochzeitstermin
AUSFALL DER LEISTUNG
Sollte die Make-up Artistin ihre Tätigkeit aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird die Make-up Artistin sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Make-up Artistin in diesem Fall nicht.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Make-up Artistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Make-up Artistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Make-up Artistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).
NAMENSNENNUNG
Die Make-up Artistin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihres Werkes (insbesondere das Teilen von Inhalten in Sozialen Medien) als Urheber genannt zu werden.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Make-up Artistin.